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11.07.2012

Verfassungsgerichtshof hebt Salzburger Bettelverbot auf

Donnerstag, 17.06 Uhr: Das Salzburger Bettelverbot widerspricht der Menschenrechtskonvention. Das entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof. Im Magazin um 5 nimmt Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz zur Entscheidung Stellung.

 

Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes kündigte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller bereits eine neue gesetzliche Regelung an, um „aggressives und organisiertes Betteln“ weiterhin zu verbieten. Ein entsprechender Antrag werde im Landtag eingebracht. Dies ruft nun Kritik der Grünen hervor. "Bei dieser Problematik sollte es nicht vorrangig um die Sanierung eines Gesetzes gehen, sondern um einen menschenwürdigen Umgang mit bettelnden Menschen", erklärt Astrid Rössler, die Landessprecherin der Grünen.

Welche Konsequenzen sich für zivilgesellschaftliche Organisationen nach dem Kippen des Bettelverbotes ergeben, erklärt im Magazin um 5 am Donnerstag erklärt Robert Buggler. Er ist Vorsitzender der  Salzburger Armutskonferenz und Mitglied des Runden Tisches Menschenrechte, der ein Ende der Kriminalisierung von Bettlern fordert.

 

 

www.salzburger-armutskonferenz.at


Von: Georg Wimmer
Online 317 days

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